Kroatien bietet attraktive Möglichkeiten, sich als Privatperson oder als Unternehmer niederzulassen. Schnelle Erreichbarkeit von Deutschland aus und die Mediterrane Lebensart machen dieses Land zu einer bevorzugten Wahl.
Unser Unternehmen bietet eine umfassende Beratung für die Firmengründung in Kroatien. Alles in deutscher Sprache. Mit fundiertem Know-how und langjähriger Erfahrung unterstützen wir Sie bei allen Schritten des Prozesses. Unsere umfangreichen Kontakte vor Ort ermöglichen eine reibungslose Abwicklung. Unser Full-Service-Angebot umfasst alle Aspekte, um Ihre Unternehmensgründung erfolgreich und effizient zu gestalten.
Die am häufigsten gewählte Form der Firmengründung in Kroatien ist die d.o.o. (društvo s ograničenom odgovornošću), vergleichbar mit der deutschen GmbH. Die Mindesteinlage für diese Gesellschaftsform beträgt 2.500 €. Alternativ dazu gibt es die j.d.o.o. (jednostavno društvo s ograničenom odgovornošću), ähnlich der deutschen UG (haftungsbeschränkt). Gerne beraten wir Sie zu diesen Optionen.
Auch nach der Gründung sind wir weiterhin für Sie da. Wir unterstützen Sie bei der Vermittlung von Geschäftskontakten, der Handwerkerbeschaffung, bieten Hilfe bei Banken- und Versicherungsangelegenheiten sowie bei Personalfragen und anderen Anliegen. Unser Service bleibt Ihnen auch nach dem Gründungsprozess zur Verfügung, um sicherzustellen, dass Ihr Vorhaben erfolgreich wird.
Unsere umfangreichen Bankenkontakte ermöglichen eine breite Palette an Finanzierungsoptionen. Wir unterstützen bei der Finanzierung von Immobilien, Investitionsprojekten und der Beantragung von Fördermitteln, sei es auf nationaler Ebene oder aus EU-Fonds. Durch unser Netzwerk haben Sie Zugang zu verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten, die Ihren individuellen Bedürfnissen und Projekten entsprechen.
Unsere hausinterne Agentur ist ein zugelassener internationaler Versicherungsmakler/Broker in Deutschland und Kroatien. Wir bieten umfassende Beratung und Betreuung für private und gewerbliche Versicherungen an. Unser Team steht Ihnen auf Deutsch zur Verfügung und unterstützt Sie bei allen Versicherungsfragen, um maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Bedürfnisse anzubieten.
Transparente Preise sind die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Deshalb gestalten wir unsere Preise nachvollziehbar und fair. Eine komplette Firmengründung inkl. aller notwendigen Abklärungen, Verträge, Bannkkonto etc. erhalten Sie bei uns betriebsbereit schon ab 1.990€ zzgl Mwst (zzgl. Einlage für die jeweilige Gesellschaftsform.)
Eine Steueroase wird definiert als Ort mit vorteilhaften steuerlichen Konditionen, wo Menschen und Unternehmen leben, um hohe Steuern legal zu umgehen. In diesem Sinne kann Kroatien als eine EU-konforme Steueroase betrachtet werden. Das Land verfügt über ein umfangreiches Netzwerk von Doppelbesteuerungsabkommen, darunter auch eines mit Mauritius.
Ein wesentlicher Vorteil in Kroatien ist, dass direkte Nachkommen steuerfrei erben oder Schenkungen erhalten können. Im Gegensatz dazu werden für alle anderen lediglich 3% Steuern auf Immobilien und 4% bei Schenkungen erhoben. Darüber hinaus besteuert Kroatien weder Erbschaften noch Schenkungen von Immobilien außerhalb seines eigenen Gebiets.
Einkommenssteuer
Ab dem Jahr 2021 wurden in Kroatien die Einkommensteuersätze neu gestaltet:
Diese Änderungen haben direkte Auswirkungen auf die Besteuerung von Einkommen aus selbstständiger Arbeit und auf die Besteuerung von Unternehmensgewinnen im Rahmen der Pauschalbesteuerung. Zusätzlich wurde die Besteuerung von Personen, die aufgrund anderer Einkünfte bis zum Fünffachen ihrer persönlichen Bemessungsgrundlage erzielen, abgeschafft. Einkommen, das über ca. 48.000€ pro Jahr liegt, unterliegt einem Steuersatz von 20 Prozent, während Einkommen über dieser Grenze mit 30 Prozent besteuert werden.
Mehrwertsteuer
Die jüngsten Änderungen in den Mehrwertsteuerregelungen umfassen die Anpassung des der Grenzwerte für die Anwendung des Besteuerungsverfahrens auf erhobene Gebühren. Von bisher 1 Mio.€ wurde der Wert auf 2 Mio.€ pro Jahr erhöht.
Darüber hinaus wurde die Option erweitert, die Berechnungskategorie der Mehrwertsteuer auf Einfuhren anzuwenden. Die Mehrwertsteuer für Importe wird als entrichtet angesehen, sobald der Steuerpflichtige, der im Register der Mehrwertsteuerzahler eingetragen ist, dies in der Mehrwertsteuererklärung als Verpflichtung deklariert. Hierfür muss die Zollverwaltung dem Steuerpflichtigen zuvor die Genehmigung für die Berechnung und Entrichtung der Mehrwertsteuer für die Einfuhr über die Mehrwertsteuererklärung erteilt haben. Diese Neuerungen wurden eingeführt, um eine flexiblere Handhabung und Abrechnung der Mehrwertsteuer für Einfuhren zu ermöglichen und die Verwaltungsprozesse zu erleichtern.
Steuern auf Gewinne/Unternehmensgewinne
Die jüngsten Anpassungen in den Gewinnsteuer- bzw. Unternehmenssteuersätzen in Kroatien sehen vor, dass Steuerzahler, die bis zu 7,5 Millionen HRK jährlich verdienen, einen reduzierten Steuersatz von 12 Prozent auf 10 Prozent erhalten. Diese Regelung wurde erstmals für den im Jahr 2021 erwirtschafteten Gewinn angewendet.
Darüber hinaus wurde der Quellensteuersatz für die Auszahlung von Dividenden und Gewinnanteilen an ausländische Aktionäre und Gesellschafter, die keine natürlichen Personen sind, von 12 Prozent auf 10 Prozent herabgesetzt.
Eine bedeutende steuerlich absetzbare Ausgabe in Kroatien betrifft den Betrag der Abschreibung von Forderungen (Kapital und Zinsen in Erträgen) gegenüber nicht verbundenen natürlichen oder juristischen Personen. Diese Forderungen müssen zuvor wertberichtigt und gemäß den Vorschriften der Kroatischen Nationalbank zurückgestellt worden sein. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Kreditinstitute indirekt davon abzuhalten, diese Forderungen an Forderungsankaufsstellen zu verkaufen. Die abgeschriebene Verbindlichkeit wird nicht als steuerpflichtiges Einkommen oder Einnahme des Schuldners betrachtet und hat keine Auswirkungen auf beispielsweise die Einkommensgrenze, nach der der Einkommensteuersatz bestimmt wird. Diese Regelung soll das Steuersystem anpassen und Wirtschaftsbeteiligten einen gewissen finanziellen Spielraum bieten.
Grundsteuern
In Kroatien sind Immobilienbesitzer von der Grundsteuer befreit, abgesehen von Ferienhausbesitzern, doch die Steuerbeträge sind relativ gering.
Steuern beim Kauf und Verkauf von Immobilien
Die Besteuerung von Immobilientransaktionen in Kroatien ist komplex und umfasst verschiedene Steuerraten und Regelungen. Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien durch Privatpersonen unterliegen einem Standardsteuersatz von 20 % auf den erzielten Gewinn, wobei eine zusätzliche städtische Steuer auf diesen Betrag berechnet wird. Es ist jedoch möglich, diesen Gewinn um zulässige Ausgaben und die Auswirkungen der Inflation zu mindern. Für Immobilienverkäufe, bei denen mehrere Transaktionen als eine steuerpflichtige Tätigkeit betrachtet werden, gelten zusätzliche steuerliche Bestimmungen.
Seit 2019 gilt für Immobilientransaktionen eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 3 % gemäß dem Grunderwerbssteuergesetz. Diese Steuer wird bei jedem Kauf oder Erwerb von Immobilieneigentum fällig. Diese Regelungen und Steuersätze bilden das Gerüst des kroatischen Steuersystems für Immobilientransaktionen. Sie gelten gleichermaßen für den Verkauf von Immobilien durch Privatpersonen als auch für die Grunderwerbsteuer, die beim Erwerb von Immobilieneigentum entsteht.
Die verschiedenen Steuervorschriften und Steuersätze unterstreichen die Komplexität der Besteuerung von Immobilientransaktionen in Kroatien und verdeutlichen die Notwendigkeit einer genauen Prüfung und Einhaltung der geltenden Gesetze und Regelungen bei solchen Transaktionen.
Der steuerfreie Verkauf gilt, wenn Privatpersonen die Immobilie mehr als zwei Jahre besitzen.
Die Grunderwerbssteuer entfällt, wenn der Liegenschaftserwerb der Umsatzsteuer unterliegt. Dies trifft meist auf Neubauten zu, die dem Umsatzsteuergesetz unterliegen und wenn der Veräußerer im kroatischen Umsatzsteuersystem registriert ist (vor der ersten Bewohnung oder innerhalb der ersten zwei Jahre nach Nutzung).
Es gibt verschiedene Steuerbefreiungen:
Aufgrund solcher Regelungen gilt Kroatien heute als eines der Länder mit den günstigsten Steuersystemen für Immobilien in Europa. Diese Befreiungen tragen dazu bei, dass der Erwerb und die Übertragung von Immobilien in Kroatien steuerlich attraktiv sind und die Kosten für Immobilientransaktionen für viele Beteiligte senken.
Mieteinnahmen von Immobilien
Die Vermietung von Immobilien durch kroatische Steuerinländer und EU-Bürger unterliegt einer günstigen Pauschalbesteuerung von ungefähr 20 EUR bis zu 200 EUR jährlich pro gemietetem Bett. Die exakte Höhe dieser Pauschalsteuer, die in diesem Bereich variiert, wird von der jeweiligen örtlichen Gemeinde festgesetzt.
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